Die Verwaltungsgliederung Deutschlands
Welche Verwaltungsebenen es gibt, wofür jede zuständig ist und warum dieselbe Ebene je nach Bundesland anders heißt.
Auf dieser Seite
Die kurze Antwort
Deutschland ist in drei verbindliche Ebenen gegliedert, Bund, 16 Länder und 10.747 Gemeinden, Stand 1. Januar 2026. Dazwischen liegen die Kreise, 294 Landkreise und 107 kreisfreie Städte, die deren Aufgaben selbst wahrnehmen. In vier Ländern, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, kommt zusätzlich der Regierungsbezirk als Mittelebene hinzu, insgesamt 19 Regierungsbezirke. Fast jede dieser Ebenen heißt je nach Landesrecht anders.
Welche Verwaltungsebenen gibt es in Deutschland?
| Ebene | Anzahl | Wofür zuständig | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bund | 1 | Außen-, Verteidigungs-, Steuer-, Sozialrecht | grundlegender Rahmen |
| Land | 16 | Schule, Polizei, Bauordnung, Kommunalrecht | drei Stadtstaaten |
| Regierungsbezirk | 19 | Mittelbehörde, Aufsicht | nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen |
| Kreis | 294 Landkreise, 107 kreisfreie Städte | Zulassung, Sozialamt, Abfall, Schulträgerschaft | kreisfreie Städte gehören zu keinem Kreis |
| Gemeinde | 10.747 | Bebauungsplan, Kita, Meldewesen, Grundsteuer | Städte sind Gemeinden |
Die genannten Zuständigkeiten sind typische Beispiele, keine vollständige rechtliche Aufzählung, die tatsächliche Verteilung variiert je nach Bundesland und Sachgebiet.
Warum heißt dieselbe Ebene je nach Bundesland anders?
Die Bezeichnung ist Landesrecht. Was in Bayern Landkreis heißt, heißt in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Kreis. Auf Gemeindeebene gibt es Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde und Verwaltungsgemeinschaft, jeweils für denselben Grundgedanken, dass kleine Gemeinden ihre Verwaltung gemeinsam führen.
| Bezeichnung | Bundesland (Beispiele) |
|---|---|
| Amt | Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern |
| Samtgemeinde | Niedersachsen |
| Verbandsgemeinde | Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt |
| Verwaltungsgemeinschaft | Bayern, Thüringen, Sachsen |
| Gemeindeverwaltungsverband | Baden-Württemberg |
Was ist ein Regierungsbezirk, und warum gibt es ihn nicht überall?
Ein Regierungsbezirk ist eine Verwaltungsebene zwischen Land und Kreis, mit Aufsichts- und Koordinationsaufgaben. Mehrere Bundesländer, darunter Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, haben diese Ebene in den vergangenen Jahrzehnten abgeschafft, um die Verwaltung zu verschlanken. Aktuell führen noch vier Länder Regierungsbezirke, Baden-Württemberg mit vieren, Bayern mit sieben, Hessen mit dreien und Nordrhein-Westfalen mit fünfen, zusammen 19.
Welche Sonderformen gibt es?
Mehrere Konstruktionen weichen von der einfachen Hierarchie ab.
- Stadtstaaten. Berlin, Hamburg und Bremen sind Stadt und Bundesland zugleich, Bremen besteht dabei aus zwei getrennten Städten.
- Kreisfreie Städte. Sie nehmen die Aufgaben eines Landkreises selbst wahr.
- Region Hannover. Eine Sonderform, die Landkreis- und regionale Aufgaben verbindet.
- Städteregion Aachen. Ein Zusammenschluss mit eigenen erweiterten Zuständigkeiten.
- Regionalverband Saarbrücken. Nimmt Kreisaufgaben für mehrere Kommunen wahr.
- Verwaltungsgemeinschaften. Siehe H2-2, vier verschiedene Bezeichnungen für denselben Grundgedanken.
Diese Sonderfälle erklären, warum eine Suche gelegentlich einen unerwarteten Namen zurückgibt, etwa bei Landkreis finden oder Gemeinde finden.
Warum folgen Postleitzahlen nicht der Verwaltungsgliederung?
Postleitzahlen sind Zustellbezirke der Deutschen Post und folgen Briefträgerrouten, nicht Verwaltungsgrenzen. Ein Postleitzahlengebiet kann in zwei Landkreisen oder sogar in zwei Bundesländern liegen, eine Gemeinde kann umgekehrt mehrere Postleitzahlen haben.
Was bedeutet der amtliche Gemeindeschlüssel?
Der achtstellige amtliche Gemeindeschlüssel verschlüsselt die vollständige Zugehörigkeit einer Gemeinde, die ersten beiden Stellen für das Bundesland, die dritte für den Regierungsbezirk, die vierte und fünfte für den Kreis, die letzten drei für die Gemeinde selbst. Er bleibt auch nach einer Gebietsreform eindeutig zuordenbar, anders als ein Ortsname, und ist damit trotz aller regionalen Namensvielfalt der einzige verlässliche Anknüpfungspunkt.
